Aufgaben
Die Feuerwehr bekämpft Feuer-, Elementar- und andere Schadensereignisse auf dem Gemeindegebiet und als Sonderstützpunkt im zugewiesenen Einsatzgebiet gemäss Feuerwehrgesetz (FFG). Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:
- Brandbekämpfung
- Rettung von Menschen und Tieren
- Sach- und Umweltschäden zu begrenzen
- Unmittelbar drohende Schäden mit geeigneten Massnahmen abzuwenden
- Schadenereignisse bei Katastrophen und in Notlagen zu bekämpfen
- Nach Bränden und Elementarereignissen jene Arbeiten zu besorgen, die erforderlich sind, um unmittelbare Gefahren zu beseitigen.
- Leistung von Schadenwehr auf der Autobahn A6/A8 gem. speziellem Vertrag
- Hilfeleistungen gemäss Kantonalem Feuerwehr-Stützpunktplan
- Hilfeleistungen als kantonaler Sonderstützpunkt gemäss speziellen Verträgen (Oelwehr, ABC-Wehr, Personenbergungen bei Unfällen)